Zusammenfassung: Die Autorin nimmt die Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den europäischen Haftbefehl im EU-JZG zum Anlass, um die Anwendbarkeit des Kriteriums der gegenseitigen Anerkennung in der dritten Säule der EU kritisch zu hinterfragen. Weiters nimmt sie zur Abwendung vom Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit und zu den Voraussetzungen für eine Übergabe eigener Staatsangehöriger Stellung.