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Verjährungsbeginn der Haftung des Gmbh-Geschäftsführers

GesellschaftsrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/17EvBl 2007, 106 - 108 Heft 3 v. 1.3.2007

§ 25 Abs 6 GmbHG

Die Verjährungsfrist des § 25 Abs 6 GmbHG wird erst durch die Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers in Gang gesetzt.

OGH 27.09.2006, 9 ObA 148/05p

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