Zusammenfassung: Der Autor nimmt die Integration des § 594 Abs 4 ZPO in das reformierte Schiedsrecht zum Anlass, um sich der Haftung der Schiedsrichter auseinanderzusetzen. Dabei behandelt er auch die Frage, inwieweit die justizielle Funktion der Schiedsrichter eine Haftungsbeschränkung gebietet und nimmt weiters zum maßgeblichen Verschuldensmaßstab Stellung. Erwägungen zur Zulässigkeit vertraglicher Haftungsausschlüsse runden den Beitrag schließlich ab.