Zusammenfassung: Der OGH hatte zu entscheiden, ob der Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmer Schutzwirkungen zugunsten der Benutzer angrenzender öffentlicher Verkehrsflächen begründe. Im gegenständlichen Fall wurden bei Abbrucharbeiten in der Nähe abgestellte PKW durch herab fallendes Mauerwerk beschädigt. Weitere mögliche Anspruchsgrundlagen für Schadenersatz wurden in der Entscheidung behandelt.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1319 ABGB