Zusammenfassung: Der OGH entschied, ob das Anwartschaftsrecht des Nacherben gepfändet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 331 EO; § 613 ABGB
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Zusammenfassung: Der OGH entschied, ob das Anwartschaftsrecht des Nacherben gepfändet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 331 EO; § 613 ABGB
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