Zusammenfassung: Der OGH hatte zu entscheiden, ob der biologische Vater eines Kindes einen Anspruch auf Feststellung seiner Vaterschaft hat, wenn das Kind in aufrechter Ehe mit einem anderen Mann geboren wurde, und die Mutter des Kindes der Feststellung nicht zustimmt.
Rechtsgrundlagen: § 163b ABGB; Art 8 MRK