Zusammenfassung: Der OGH hatte zu entscheiden, ob eine durch die Arbeitnehmerin akzeptierte frist- und termingerechte Kündigung nach einem Betriebsübergang die Möglichkeit biete, eine über die kollektivvertragliche Kündigungsfrist hinausgehende Kündigungsentschädigung zu verlangen.
Rechtsgrundlagen: § 3 AVRAG