Zusammenfassung: Eine Regelung im Kärntner Parteienförderungsgesetz könnte gleichheitswidrig sein, der VfGH hat ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet.
Schlagwörter:
Gesetzesprüfungsverfahren; Kärntner Parteienförderungsgesetz; Gleichheitsgrundsatz;