Zusammenfassung: Eine Wortfolge in § 73 Abs 2 NAG könnte verfassungswidrig sein, der VfGH hat ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet.
Rechtsgrundlagen: § 73 Abs 2 NAG
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Zusammenfassung: Eine Wortfolge in § 73 Abs 2 NAG könnte verfassungswidrig sein, der VfGH hat ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet.
Rechtsgrundlagen: § 73 Abs 2 NAG
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