Art 7.7 AUVB 1995; § 864a ABGB; § 879 Abs 3 ABGB; Art 18.4 AUVB 1995; § 6 Abs 3 KSchG
Der OGH prüft zwei Regelungen der AUVB 1995 und bestätigt sowohl die Zulässigkeit einer Ausschlussfrist für die Beantragung der Neubestimmung des Invaliditätsgrades wie auch des Risikoausschlusses für unfallbedingte Neurosen.