§ 176 Abs 1 Z 7 lit b ASVG
Ein Unfall, der sich im Zuge einer nach einem Einsatz stattfindenden gemeinsamen Jause von Feuerwehrmitgliedern ereignet, ist nicht vom Unfallversicherungsschutz umfasst. Die Kameradschaftspflege dienst nicht der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks der freiwilligen Feuerwehr.