§ 32 StGB; § 37 StGB; § 43 StGB; § 43a StGB
Die Spezial- und Generalprävention sind sowohl bei der Strafbemessung im engeren Sinn (Festlegung der Sanktionsart und Sanktionshöhe) als auch bei der Strafbemessung im weiteren Sinn zu beachten.
OGH 21.09.2006, 12 Os 78/06x