EO; § 91 ABGB; § 94 ABGB
Eine Forderungsexekution auf den Unterhaltsanspruch des früheren Ehegatten setzt eine schlüssige Darlegung eines Unterhaltsanspruchs in der Drittschuldnerklage voraus. Ein Verweis auf § 94 ABGB genügt nicht.
OGH 27.09.2006, 9 Ob 83/06f