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Zum Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs

Miet- und WohnrechtErich Kodek; Eckart Rat; Ronald RohrerEvBl 2007/140EvBl 2007, 776 - 778 Heft 19 v. 1.10.2007

§ 30 Abs 2 Z 8 MRG; § 30 Abs 3 MRG

Ein Vermieter ist zur Geltendmachung der Eigenbedarfskündigung bereits dann legitimiert, wenn er Hälfteeigentümer des Grundstücks mit dem Bestandsobjekt ist und die Sperrfrist des § 30 Abs 3 Satz 2 MRG nicht mehr zur Anwendung gelangt. Die Anwendbarkeit der Sperrfrist für den anderen Hälfteeigentümer hat darauf keinen Einfluss.

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