vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Interessenabwägung bei Bildnisveröffentlichung

UrheberrechtErich Kodek; Eckart Rat; Ronald RohrerEvBl 2007/141EvBl 2007, 778 - 781 Heft 19 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Die Veröffentlichung eines Lichtbilds gegenüber einem abgegrenzten Personenkreis zur Gewährleistung der Zutrittskontrolle in einem Unternehmen ist zulässig. Eine darüber hinausgehende Verbreitung des Fotos wäre aber nicht rechtskonform.

Rechtsgrundlagen: § 78 UrhG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!