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Durchbrechung des Neuerungsverbots zu Gunsten des Kindeswohls

AußerstreitrechtErich Kodek; Eckart Rat; Ronald RohrerEvBl 2007/139EvBl 2007, 775 - 776 Heft 19 v. 1.10.2007

§ 66 Abs 2 AußStrG 2005; § 137 Abs 1 ABGB

Auch nach Inkrafttreten des AußStrG 2005 rechtfertigen Sachverhaltsänderungen, die dem Kindeswohl zuwiderlaufen, eine Durchbrechung des Neuerungsverbots im Revisionsrekursverfahren bezüglich einer Obsorgestreitigkeit.

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