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Umweltrecht - § 7 Abs 5 AWG 2002

UmweltrechtLeopold BumbergerVwGH-A 2007/128ÖJZ 2007, 748 Heft 18 v. 15.9.2007

Zusammenfassung: Die Zulässigkeit der Ausstufung setzt die Zulässigkeit der Einbringung der Abfälle in die Deponie voraus.

Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 5 AWG 2002

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