Zusammenfassung: Die Zulässigkeit der Ausstufung setzt die Zulässigkeit der Einbringung der Abfälle in die Deponie voraus.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 5 AWG 2002
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Zusammenfassung: Die Zulässigkeit der Ausstufung setzt die Zulässigkeit der Einbringung der Abfälle in die Deponie voraus.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 5 AWG 2002
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