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Umweltrecht - § 23b UVP-G 2000

UmweltrechtLeopold BumbergerVwGH-A 2007/129ÖJZ 2007, 748 Heft 18 v. 15.9.2007

Zusammenfassung: Die Zulegung eines weiteren Gleises für eine Fernverkehrsstrecke erfordert auch dann die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn keine Trassengenehmigung erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen: § 23b UVP-G 2000

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