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Umweltrecht - § 25, 26 AWG 2002

UmweltrechtLeopold BumbergerVwGH-A 2007/127ÖJZ 2007, 748 Heft 18 v. 15.9.2007

Zusammenfassung: Nicht der abfallrechtliche, sondern nur der handelsrechtliche Geschäftsführer kann für Fehlleistungen des Transporteurs zur Verantwortung gezogen werden.

Rechtsgrundlagen: § 25 AWG 2002; § 26 AWG 2002

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