Zusammenfassung: Der VwGH konkretisiert, welche Verwertungsverfahren unter die Abfallbeseitigungs- und -verwertungsverfahren iSd Abfallrahmen-Richtlinie konkretisiert werden können und erläutert, dass auch Anlagen zur Vorbereitung nicht gefährlicher Stoffe für die stoffliche Verwertung als Behandlungsanlagen zu qualifizieren sind.
Rechtsgrundlagen: § 62 AWG 2002