Zusammenfassung: Der VwGH konkretisiert, wer zur Entrichtung des Altlastensanierungsbeitrags für Geländeverfüllungstätigkeiten verpflichtet ist.
Rechtsgrundlagen: § 4 ALSAG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der VwGH konkretisiert, wer zur Entrichtung des Altlastensanierungsbeitrags für Geländeverfüllungstätigkeiten verpflichtet ist.
Rechtsgrundlagen: § 4 ALSAG
Schlagwörter: