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Forderungswahrender Vorbehalt des Werkunternehmers

SchuldrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/136EvBl 2007, 741 - 742 Heft 18 v. 15.9.2007

Zusammenfassung: Der OGH konkretisiert die Essentialia einer forderungswahrenden Vorbehaltserklärung des Werkunternehmers iSd P 2.17.2 Ö-Norm A 2060 bzw des P 5.29.2 Ö-Norm B 2110 und führt aus, dass mündliche Erklärungen oder die Bezugnahme auf nicht protokollierte Besprechungsresultate diesen Anforderungen nicht entsprechen.

Rechtsgrundlagen: P 2.17.2 Ö-ORM A 2060; P 5.29.2 Ö-ORM B 2110

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