Zusammenfassung: Der OGH betont die gebotene Konkretisierung der Feststellungsmängel im Rahmen der Geltendmachung einer Diversionrüge.
Rechtsgrundlagen: § 281 Abs 1 Z 10a StPO; § 90a StPO
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Zusammenfassung: Der OGH betont die gebotene Konkretisierung der Feststellungsmängel im Rahmen der Geltendmachung einer Diversionrüge.
Rechtsgrundlagen: § 281 Abs 1 Z 10a StPO; § 90a StPO
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