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Medienrecht- § 4 Abs 5 ORF-G

MedienrechtLeopold BumbergerVwGH-A 2007/112ÖJZ 2007, 709 Heft 17 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Die Anwendung des § 4 Abs 5 ORF-G setzt voraus, daß die Sendung vom ORF gestaltet wurde.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 5 ORF-G

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