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Niederlassungsrecht- § 73 Abs 4 NAG

NiederlassungsrechtLeopold BumbergerVwGH-A 2007/113ÖJZ 2007, 709 Heft 17 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Mit der Abweisung des Feststellungsantrages bringt die Behörde zum Ausdruck, dass keine humanitären Gründe für eine " Niederlassungsbewilligung-beschränkt" iSd § 73 Abs 4 NAG vorliegen.

Rechtsgrundlagen: § 73 Abs 4 NAG

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