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Jagdrecht- § 138 Sbg JagdG

JagdrechtLeopold BumbergerVwGH-A 2007/111ÖJZ 2007, 709 Heft 17 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Grobe Unkenntnis von Vorschriften des JagdG kann nicht als Verstoß gegen Jägerehre qualifiziert werden.

Rechtsgrundlagen: § 138 Sbg JagdG

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