Zusammenfassung: Ein verbüchertes Vorkaufsrecht soll für die Agrarbehörde im Absonderungsverfahren als Genehmigungshindernis betrachtet werden.
Rechtsgrundlagen: § 38 Tir FIVfLG 1996; § 74 Tir FIVfLG 1996
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Zusammenfassung: Ein verbüchertes Vorkaufsrecht soll für die Agrarbehörde im Absonderungsverfahren als Genehmigungshindernis betrachtet werden.
Rechtsgrundlagen: § 38 Tir FIVfLG 1996; § 74 Tir FIVfLG 1996
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