Zusammenfassung: Die Errechnung der Stellenwertpunkte des ehemaligen Arbeitsplatzes des Beamten weist keine Relevanz für den Vergleich mit der Richtverwendung bei identischen Funktionswerten auf.
Rechtsgrundlagen: § 137 BDG 1979
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Zusammenfassung: Die Errechnung der Stellenwertpunkte des ehemaligen Arbeitsplatzes des Beamten weist keine Relevanz für den Vergleich mit der Richtverwendung bei identischen Funktionswerten auf.
Rechtsgrundlagen: § 137 BDG 1979
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