Zusammenfassung: Eine Durchführung der Geldleistung iSd § 20 Abs 3 Tir FlVfLG ist nicht möglich, wobei eine vorläufige Geldabfindung auch ohne Anordnung einer Übernahme angeordnet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 24 Tir FlVfLG 1996
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Zusammenfassung: Eine Durchführung der Geldleistung iSd § 20 Abs 3 Tir FlVfLG ist nicht möglich, wobei eine vorläufige Geldabfindung auch ohne Anordnung einer Übernahme angeordnet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 24 Tir FlVfLG 1996
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