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Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH

BodenrechtLeopold BumbergerVwGH-A 2007/103ÖJZ 2007, 708 Heft 17 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Eine Durchführung der Geldleistung iSd § 20 Abs 3 Tir FlVfLG ist nicht möglich, wobei eine vorläufige Geldabfindung auch ohne Anordnung einer Übernahme angeordnet werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 24 Tir FlVfLG 1996

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