Zusammenfassung: Der Nachbar, der eine Beeinträchtigung durch Immissionen eines Bauvorhabens befürchtet, kann das auch bei der Baubewilligung nach § 17 Wr BauO einwenden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Wr BauO; § 5 Wr BauO; § 6 Wr BauO; § 71 Wr BauO; § 134 Wr BauO
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