vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH

BaurechtLeopold BumbergerVwGH-A 2007/100ÖJZ 2007, 707 Heft 17 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Entscheidend bei Anwendbarkeit des § 31 Abs 6 OÖ BauO 1994 ist allein, dass es sich um bauliche Anlagen handelt, die auch einer gewerblichen Genehmigung bedürfen.

Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 6 OÖ BauO 1994

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!