§ 377 HGB; § 377 UGB
Die Wertungen des § 377 UGB sind auch bei der Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Mängelrüge im Geltungsbereich des § 377 HGB zu berücksichtigen.
OGH 19.4.2007, 6 Ob 76/07f
§ 377 HGB; § 377 UGB
Die Wertungen des § 377 UGB sind auch bei der Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Mängelrüge im Geltungsbereich des § 377 HGB zu berücksichtigen.
OGH 19.4.2007, 6 Ob 76/07f