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§ 377 HGB; § 377 UGB

OGH-LeitsätzeHandelsrechtÖJZ-LS 2007/59ÖJZ-LS 2007, 662 - 663 Heft 16 v. 15.8.2007

§ 377 HGB; § 377 UGB

Die Wertungen des § 377 UGB sind auch bei der Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Mängelrüge im Geltungsbereich des § 377 HGB zu berücksichtigen.

OGH 19.4.2007, 6 Ob 76/07f

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