Zusammenfassung: Der EGMR nimmt zur Auslegung des Art 10 MRK Stellung und erläutert, dass die innerstaatlichen Gerichte durch die Bestätigung einer Verletzung der Unschuldsvermutung und Auferlegung einer Entschädigungspflicht für einen Zeitungsartikel der bf Gesellschaft diese unverhältnismäßig in ihrer Meinungsäußerungsfreiheit beschränkten.
Rechtsgrundlagen: Art 10 MRK; Art 41 MRK; § 7b MedienG