§ 540 ABGB; § 542 ABGB
Eine erst nach dem Ableben des Erblassers begangene strafbare Handlung kann keine Erbunwürdigkeit begründen.
OGH 28.3.2007, 7 Ob 43/07k
§ 540 ABGB; § 542 ABGB
Eine erst nach dem Ableben des Erblassers begangene strafbare Handlung kann keine Erbunwürdigkeit begründen.
OGH 28.3.2007, 7 Ob 43/07k