§ 484 ABGB
Der Servitutsberechtigte ist nicht zur eigenmächtigen Umgestaltung des Verlaufs eines Servitutsweges legitimiert, da dies einer unzulässigen Erweiterung des Servitutsrechts gleichkommt.
OGH 27.3.2007, 1 Ob 48/07a
§ 484 ABGB
Der Servitutsberechtigte ist nicht zur eigenmächtigen Umgestaltung des Verlaufs eines Servitutsweges legitimiert, da dies einer unzulässigen Erweiterung des Servitutsrechts gleichkommt.
OGH 27.3.2007, 1 Ob 48/07a