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§ 28 KSchG; § 18b Abs 2 Z 2 VAG

OGH-LeitsätzeZivilrechtÖJZ-LS 2007/56ÖJZ-LS 2007, 618 Heft 14 und 15 v. 23.7.2007

Zusammenfassung: Der in den allgemeinen Versicherungsbedingungen normierte Informationsanspruch des Versicherungsnehmers widerspricht war § 18b Abs 2 Z 2 VAG; die Klausel kann aber trotzdem im Rahmen einer Verbandsklage angefochten werden.

Rechtsgrundlagen: § 28 KSchG; § 18b Abs 2 Z 2 VAG

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