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§§ 180 ff StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtÖJZ-LS 2007/57ÖJZ-LS 2007, 618 Heft 14 und 15 v. 23.7.2007

Zusammenfassung: Die Zulässigkeit der neuerlichen Verhängung der Untersuchungshaft nach der Aufhebung derselben wegen mangelndem dringendem Tatverdacht setzt eine Verdichtung der Beweislage voraus.

Rechtsgrundlagen: §§ 180 ff StPO

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