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§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG

OGH-LeitsätzeSozialversicherungsrechtÖJZ-LS 2007/55ÖJZ-LS 2007, 618 Heft 14 und 15 v. 23.7.2007

Zusammenfassung: Bei zwei gleichwertigen " ständigen" Aufenthaltsorten fallen die Anfahrtswege von beiden Aufenthaltsorten unter den Schutzbereich des Unfallversicherungsrechts.

Rechtsgrundlagen: § 175 Abs 2 Z 1 ASVG

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