§ 15 Abs 3 StGB
Die Versendung von - die Androhung von Körperverletzungen enthaltenden - Drohbriefen an den Präsidenten und Vizepräsidenten des VwGH zur Bewirkung einer Wiedereinstellung in den Bundesdienst als Assistenzprofessor stellt keinen absolut untauglichen Versuch des Delikts des § 251 StGB dar.