§ 281 Abs 1 Z 4 StPO
Der OGH beschreibt die Voraussetzungen für die Abweisung vo n Beweisanträgen und betont die Unzulässigkeit einer vorgreifenden Beweiswürdigung zu Lasten des Antragstellers. Weiters führt er aus, dass die Kenntnis von Aktenteilen keinen tauglichen Ersatz für die iSd § 252 abs 2a StPO gebotene Verlesung bildet.