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Zivilrechtliche Hilfe gegen Stalker

SteuerrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/81EvBl 2007, 457 - 459 Heft 11 v. 1.6.2007

§ 382g EO

Auch für vor 1.7.2006 verwirklichte Stalkinghandlungen besteht zivilrechtlicher Schutz, wobei der Unterlassungsanspruch nicht zwingend die Erfüllung des Delikts der gefährlichen Drohung nach § 107 StGB voraussetzt.

OGH 31.01.2007, 8 Ob 155/06m

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