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Löschung eines pfandbelasteten Fruchtgenussrechts

SteuerrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/82EvBl 2007, 459 - 460 Heft 11 v. 1.6.2007

§ 51 Abs 1 GBG; § 524 ABGB

§ 51 Abs 1 GBG ist auch für gepfändete Fruchtgenussrechte maßgeblich; ein allfälliges außerbücherliches Erlöschen des Fruchtgenussrechts oder ein Verzicht auf die Ausübung einer Servitut entfaltet erst mit Einverleibung der Löschung Rechtswirksamkeit gegenüber Dritten.

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