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ÖJZ-Leitsatzkartei

StrafrechtÖJZ-LSK 2006/90 Heft 8 v. 15.4.2006

§ 58 Abs 2 StGB

Die Gerichtsanhängigkeit einer Nachtat steht dem Fortlauf der Verjährungsfrist nicht entgegen.

OGH, 17.02.2006, 14 Os 5/06a

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