§ 74 Abs 1 Z 10 StGB
Der OGH definiert die Essentialia eines unbaren Zahlungsmittels und erläutert, dass Kundekarten, die nur bei der ausstellenden Bank Zahlungsfunktion besitzen, nicht als unbare Zahlungsmittel qualifiziert werden können.
OGH, 17.02.2006, 14 Os 2/06k