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Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH

GebührenrechtSusanne Büsser; Karl-Werner FellnerVwGH-F 2006/25ÖJZ 2006, 300 Heft 7 v. 1.4.2006

§ 53 Abs 3 WFG 1984

Die Anwendung der Gerichtsgebührenbefreiungsbestimmung des § 53 Abs 3 WFG 1953 erfordert einen Parteienantrag, der spätestens bis zum Zeitpunkt der Einbringung des Berichtigungsansuchens eingelangt sein muss.

VwGH, 16.12.2004, 2004/16/0193

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