§ 7 KVG
Leistungen an dritte Personen sind als Gegenleistung bei Bestimmung der Gesellschaftssteuer zu berücksichtigen.
VwGH, 30.09.2004, 2004/16/0061
§ 7 KVG
Leistungen an dritte Personen sind als Gegenleistung bei Bestimmung der Gesellschaftssteuer zu berücksichtigen.
VwGH, 30.09.2004, 2004/16/0061