vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - OGH, 10.01.2005, 11 Os 130/05k

StrafprozessrechtEvBl 2006/54EvBl 2006, 293 - 294 Heft 7 v. 1.4.2006

§ 9 Abs 2 StVO; § 252 Abs 1 Z 1 StPO; § 252 Abs 4 StPO; § 458 Abs 5 StPO

Der OGH erörtert, dass Radfahrern die Schutzbestimmung des § 9 Abs 2 StVO nicht zugute kommt und führt weiters aus, dass das unentschuldigte Nichterscheinen eines geladenen Zeugen nicht die Verlesung von Vernehmungsprotokollen rechtfertigt. Auch das das Fernbleiben des Beschuldigten zur Hauptverhandlung indiziert nicht dessen Einwilligung zur Verlesung der Protokolle.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!