§ 10 UrlG; § 9 UrlG aF
Außer im Fall von Treuepflichtverletzungen oder bei Rechtsmissbrauch ist der Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet, den Urlaub in einer längeren Kündigungsfrist zu konsumieren.
OGH, 16.12.2005, 9 ObA 144/05z
§ 10 UrlG; § 9 UrlG aF
Außer im Fall von Treuepflichtverletzungen oder bei Rechtsmissbrauch ist der Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet, den Urlaub in einer längeren Kündigungsfrist zu konsumieren.
OGH, 16.12.2005, 9 ObA 144/05z