§ 8 Abs 2 BEinstG
Ein begünstigter Behinderter kann im Fall einer rechtsungültigen Kündigung zwischen der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder der Zuerkennung einer Kündigungsentschädigung wählen.
OGH, 24.10.2005, 9 ObA 97/05p
§ 8 Abs 2 BEinstG
Ein begünstigter Behinderter kann im Fall einer rechtsungültigen Kündigung zwischen der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder der Zuerkennung einer Kündigungsentschädigung wählen.
OGH, 24.10.2005, 9 ObA 97/05p