§ 1162d ABGB
Der OGH erläutert, dass die Präklusivfrist des § 1162d durch die Beantragung der (nachträglichen) Einwilligung des Behindertenausschusses zur Kündigung eines begünstigten Behinderten gehemmt wird.
OGH, 24.10.2005, 9 ObA 97/05p
§ 1162d ABGB
Der OGH erläutert, dass die Präklusivfrist des § 1162d durch die Beantragung der (nachträglichen) Einwilligung des Behindertenausschusses zur Kündigung eines begünstigten Behinderten gehemmt wird.
OGH, 24.10.2005, 9 ObA 97/05p